Häufige Fragen
FAQ
Kurze Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen. Wo eine Rechtsfrage ungeklärt ist, steht das auch so hier.
Wie lange habe ich für einen Widerspruch?
Grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Maßgeblich ist immer die Rechtsbehelfsbelehrung im konkreten Bescheid – fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, kann sich die Frist verlängern. Notiere dir das Datum, an dem der Bescheid bei dir angekommen ist.
Muss ich zuerst zur Krankenkasse?
Für einen Jobcenter-Antrag ist wichtig zu klären, ob vorrangige Leistungen bestehen. Eine schriftliche Antwort oder Ablehnung der Krankenkasse ist deshalb ein zentraler Baustein. Ohne diesen Nachweis fehlt dem Antrag ein tragendes Element.
Kann ich Krankenkasse und Jobcenter parallel anschreiben?
Das kann sinnvoll sein, weil unterschiedliche Anspruchsgrundlagen geprüft werden. Wichtig ist Transparenz gegenüber beiden Trägern. Mehr dazu im Vergleich beider Wege.
Reicht meine alte Genehmigung für Cannabisblüten?
Als alleinige Begründung regelmäßig nicht. Eine frühere Genehmigung beseitigt die geänderte materielle Rechtslage nicht automatisch. Sie kann aber im Einzelfall bedeutsam sein – vor allem, wenn die Kasse eine Fortgeltung konkret und schriftlich zugesagt hat. Verlange in jedem Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Muss ich alle Alternativen ausprobiert haben?
Es gibt keine einfache pauschale Antwort für jeden Fall. Entscheidend ist, was ärztlich dokumentiert ist: welche Alternativen erwogen wurden, welche erprobt wurden und warum sie im konkreten Einzelfall nicht in Betracht kommen. Siehe auch Blüte vs. Extrakt.
Was ist ein Eilantrag?
Mit einstweiligem Rechtsschutz nach § 86b SGG kann bei Dringlichkeit eine vorläufige Regelung beantragt werden, bevor über die Hauptsache entschieden ist. Er ist bereits ab dem Zeitpunkt möglich, an dem der Widerspruch eingelegt ist. Details unter Rechtsweg.
Muss ich den Widerspruchsbescheid abwarten, bevor ich zum Sozialgericht kann?
Nein. Einstweiligen Rechtsschutz nach § 86b SGG kannst du bereits ab dem Zeitpunkt beantragen, an dem du den Widerspruch eingelegt hast. Der Abschluss des Vorverfahrens ist keine Voraussetzung – andernfalls käme effektiver Rechtsschutz bei einer akuten Versorgungslücke regelmäßig zu spät.
Praktisch heißt das: Widerspruch einlegen und – wenn die Dringlichkeit belegbar ist – den Eilantrag direkt danach beim Sozialgericht stellen. Beide Verfahren laufen dann parallel weiter. Für die Klage in der Hauptsache gilt das nicht: Sie setzt den Widerspruchsbescheid voraus. Mehr unter Rechtsweg.
Was passiert, wenn mein Vorrat vorher ausgeht?
Die Versorgungslücke sollte konkret dokumentiert werden: aktueller Bestand in Gramm, ärztlich verordnete Tagesdosis, daraus errechnetes Enddatum und nächster notwendiger Abgabetermin. Genau diese Angaben entscheiden im Eilverfahren über die Dringlichkeit.
Brauche ich vor dem Sozialgericht einen Anwalt?
In der ersten Instanz vor dem Sozialgericht besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Klagen und Anträge können auch bei der Rechtsantragstelle des Gerichts zur Niederschrift erklärt werden. Ob anwaltliche Vertretung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – dabei sollte auch die Kostenfrage geklärt werden.
Was kostet ein Sozialgerichtsverfahren?
Für Versicherte und Leistungsempfänger:innen ist das Verfahren in dieser Eigenschaft grundsätzlich gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Eigene Anwaltskosten sind davon aber nicht erfasst. Siehe Kosten & PKH.
Bekomme ich Prozesskostenhilfe?
Das lässt sich nicht pauschal sagen – aber die Ausgangslage ist bei den beiden Wegen sehr unterschiedlich. PKH setzt Bedürftigkeit, fehlende Mutwilligkeit und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg voraus.
Gegen die Krankenkasse ist gerade diese Erfolgsaussicht schwer darzulegen, weil der Gesetzgeber den Anspruch ausdrücklich gestrichen hat. Das Risiko, auf den eigenen Anwaltskosten sitzen zu bleiben, ist hier real und hoch. Beim Jobcenter ist ebenfalls keine pauschale Prognose möglich. Der ablehnende Beschluss des SG Münster und die individuelle Beweislage müssen bei der PKH-Prüfung berücksichtigt werden. Ausführlich im Risikovergleich.
Muss das Jobcenter Cannabisblüten bezahlen?
Nein, ein Zahlungsanspruch lässt sich nicht allgemein behaupten. § 21 Abs. 6 SGB II ist eine eng auszulegende Härtefallregelung. Das SG Münster hat einen ersten Eilantrag am 20.08.2026 abgelehnt, weil GKV-Vorrang und das medizinische Ausscheiden der Alternativen im konkreten Fall nicht ausreichend glaubhaft gemacht waren.
Der Beschluss ist eine Einzelfallentscheidung und keine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung. Der Weg bleibt eine ungeklärte Ausnahmeprüfung mit hohen Nachweishürden – weder gesicherter Anspruch noch generell ausgeschlossen. Beschluss einordnen →
Ich beziehe kein Grundsicherungsgeld – was dann?
§ 21 Abs. 6 SGB II setzt keinen bereits laufenden Leistungsbezug voraus. Der Mehrbedarf gehört nach § 19 Abs. 1 SGB II selbst zum Bedarf und kann die Hilfebedürftigkeit erst auslösen, die einen Anspruch überhaupt erst begründet. Wer bisher keine SGB-II-Leistungen bezieht, kann diesen Mehrbedarf deshalb unter Umständen im Rahmen eines Erstantrags geltend machen – dazu gehört dann eine vollständige Bedarfs- und Einkommensprüfung. Details unter Aufstockung und Rechner. 420help kann dazu keine individuelle Rechtsberatung leisten.
Gibt 420help Rechtsberatung?
Nein. 420help ist keine Rechtsanwaltskanzlei, keine Behörde und kein medizinischer Leistungserbringer. Die Inhalte sind allgemeine Informationen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Frage nicht dabei?
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