Im Aufbau

Anwaltsliste

Eine Übersicht von Kanzleien, die bereit sind, dieses Thema anzugehen – Cannabisblüten, § 21 Abs. 6 SGB II und der Weg zum Sozialgericht.

Ehrlicher Zwischenstand

Diese Liste wird gerade aufgebaut und ist noch leer. Sobald sich Kanzleien gemeldet haben, stehen sie hier. Ich veröffentliche lieber nichts als eine Liste, hinter der niemand wirklich steht.

Für Kanzleien: Aufnahme in die Liste

Wenn Sie Mandate zu dieser Konstellation übernehmen, melden Sie sich gern. Die Aufnahme ist kostenlos und es fließt in keine Richtung Geld.

Hilfreich für die Aufnahme sind:

  • Kanzlei und Ansprechpartner:inName, Ort, Website, Kontaktweg für Mandatsanfragen.
  • SchwerpunktSozialrecht, gern mit Angabe der Fachanwaltschaft.
  • Erfahrung mit dem Thema§ 31 Abs. 6 SGB V, § 21 Abs. 6 SGB II, einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b SGG.
  • Räumlicher WirkungskreisBundesweit oder regional – sozialgerichtliche Verfahren laufen häufig schriftlich.
  • Umgang mit PKHOb Mandate auch unter der Bedingung einer PKH-Bewilligung übernommen werden. Für Betroffene ist das die wichtigste Frage überhaupt.

Was die Liste ist – und was nicht

  • Sie ist eine Sammlung von Kanzleien, die erklärt haben, dieses Thema zu bearbeiten.
  • Sie ist keine Empfehlung und keine Aussage über Qualität oder Erfolgsaussichten.
  • Es gibt keine Vermittlung, keine Provision und keine bezahlten Einträge.
  • Auswahl und Beauftragung liegen vollständig bei den Betroffenen.

Für Betroffene: worauf du achten solltest

Bis die Liste steht – und auch danach – helfen diese Punkte bei der Auswahl:

  1. Schwerpunkt Sozialrecht

    Sozialrecht ist ein eigenes Feld. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozialrecht ist ein gutes Zeichen, aber kein Muss – entscheidend ist die tatsächliche Erfahrung mit SGB II und SGB V.

  2. Die Kostenfrage zuerst klären

    Frag im ersten Gespräch: Was passiert, wenn Prozesskostenhilfe abgelehnt wird? Wer trägt dann die Kosten? Lass dir die Antwort schriftlich geben. Warum das so wichtig ist, steht unter Kosten & PKH.

  3. Nach dem konkreten Thema fragen

    Hat die Kanzlei schon mit § 21 Abs. 6 SGB II gearbeitet? Mit einstweiligem Rechtsschutz nach § 86b SGG? Kennt sie die Änderung des § 31 Abs. 6 SGB V zum 30.07.2026?

  4. Unterlagen vorbereiten

    Je vollständiger deine Unterlagen sind, desto günstiger und schneller wird jede Beratung. Die Checkliste hilft dabei.

  5. Beratungshilfe prüfen

    Für die außergerichtliche Beratung – etwa vor dem Widerspruch – kommt Beratungshilfe über das Amtsgericht in Betracht.

Es geht auch ohne Anwalt

Wichtig zu wissen

  • Vor dem Sozialgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang.
  • Klagen und Eilanträge nimmt die Rechtsantragstelle des Sozialgerichts kostenlos zur Niederschrift auf.
  • Sozialverbände beraten ihre Mitglieder und können sie vor dem Sozialgericht vertreten.
  • Unabhängige Patientenberatungsstellen und Selbsthilfeorganisationen helfen ebenfalls weiter.

Kennst du eine passende Kanzlei?

Ein kurzer Hinweis reicht – ich frage dort selbst an, ob eine Aufnahme gewünscht ist.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. 420help ist keine Rechtsanwaltskanzlei, keine Behörde und kein medizinischer Leistungserbringer. Die Inhalte ersetzen keine individuelle rechtliche oder medizinische Beratung im Einzelfall. Es werden keine Erfolge zugesagt.