Schiene A · Aufstockung
Ich arbeite. Kann ich trotzdem etwas beantragen?
Ja – möglicherweise. Denn erst der medizinische Sonderbedarf kann dich überhaupt hilfebedürftig machen. Das gilt für Angestellte, Minijobs, Teilzeit, Selbstständige, ALG-I- und Krankengeldbezug – und ausdrücklich auch für Studierende und Azubis.
Der Denkfehler, der viele Menschen abhält
„Ich arbeite doch – ich bekomme kein Grundsicherungsgeld, also kann ich nichts beantragen.“ Dieser Satz kostet vermutlich mehr Menschen ihre Therapie als jede Ablehnung.
Denn die Reihenfolge ist eine andere: Ob du hilfebedürftig bist, wird einschließlich deiner Mehrbedarfe berechnet. Erst wird der Bedarf ermittelt, dann das Einkommen dagegengehalten. Ein anerkannter Mehrbedarf erhöht den Bedarf – und kann Hilfebedürftigkeit damit überhaupt erst entstehen lassen.
Wie das rechtlich funktioniert
Zwei Vorschriften genügen, um es zu verstehen.
Die Leistungen umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung.
§ 19 Abs. 1 SGB IIHilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann …
§ 9 Abs. 1 SGB IIDer Mehrbedarf ist also Teil des Bedarfs, nicht ein Extra obendrauf, das man erst bekommt, wenn man schon drin ist. Deshalb lautet der richtige Antrag auch nicht „Ich möchte Cannabis vom Jobcenter“, sondern:
„Antrag auf Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II.“
Rückenwind aus der Verwaltungspraxis: Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit ist ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 ohne Eigenanteil anzuerkennen, und der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II bleibt dabei außer Betracht – Betroffene sind „wegen ihres Sonderbedarfs nicht auf die Verwendung des Erwerbstätigenfreibetrags zu verweisen“. Genau darum geht es hier.
Der Einwand, an dem alles hängt
Der Gesetzgeber hat Extrakte, Dronabinol und Nabilon bewusst im Leistungsanspruch gelassen. Jobcenter und Sozialamt werden deshalb sehr wahrscheinlich antworten: Es gebe eine zumutbare, kassenfinanzierte Alternative – der Bedarf sei also nicht unabweisbar.
Jeder Antrag auf dieser Seite steht und fällt mit einer ärztlichen Begründung, warum gerade Blüten erforderlich sind und warum Extrakte oder Dronabinol für dich nicht gleich geeignet sind – Wirkeintritt, Titrierbarkeit, Verträglichkeit, dokumentierte Vortherapien. Ohne diesen Punkt ist der Antrag chancenlos. Das ist keine Formalie, das ist der Kern – was in diese Stellungnahme gehört, steht hier.
Rechne es einmal durch
Der Rechner vergleicht deinen Bedarf ohne und mit den Blütenkosten und hält dein anrechenbares Einkommen dagegen. Er sagt dir nur, ob sich eine Prüfung lohnen könnte – er sagt dir nicht, ob du Anspruch hast. Das entscheidet allein das Jobcenter, und im Streitfall das Sozialgericht.
Was mit deinen Zahlen passiert: nichts
Die Rechnung läuft vollständig in deinem Browser. Es gibt keine Übertragung an einen Server, keine Speicherung, kein Cookie, keine Auswertung. Schließt du die Seite, sind die Zahlen weg. Du kannst den Rechner auch offline benutzen.
Ein Beispiel zum Mitlesen
Damit klar ist, was der Rechner tut – hier von Hand:
| Regelbedarf, alleinstehend | 563 € |
|---|---|
| Warmmiete | 700 € |
| Bedarf ohne Blütenkosten | 1.263 € |
| Nettoeinkommen aus Arbeit | 1.700 € |
| davon anrechnungsfrei nach § 11b Abs. 2 und 3 SGB II | 348 € |
| anrechenbares Einkommen | 1.352 € |
| Ergebnis ohne Blütenkosten | kein Anspruch – 89 € über dem Bedarf |
| medizinisch notwendige Blüten | 700 € |
| Bedarf einschließlich Mehrbedarf | 1.963 € |
| Ergebnis mit Blütenkosten | Unterdeckung von 611 € |
Aus „kein Anspruch“ wird also „möglicher Anspruch“ – allein dadurch, dass der medizinische Sonderbedarf in die Bedarfsberechnung eingestellt wird. Ob das Jobcenter ihn einstellt, ist die offene Streitfrage. Aber die Rechnung selbst ist keine.
Sonderfall Studium und Ausbildung
Ein Ausschluss, der hier ausdrücklich nicht gilt
Studierende und Auszubildende in einer förderfähigen Ausbildung sind nach § 7 Abs. 5 SGB II von den Regelleistungen ausgeschlossen. Viele hören an dieser Stelle auf zu lesen – zu Unrecht.
§ 27 Abs. 2 SGB II bestimmt nämlich: „Leistungen werden in Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 … erbracht.“ Der Härtefallmehrbedarf ist für dich also namentlich freigeschaltet. Schreib diesen Paragrafen in den Antrag – er wird regelmäßig übersehen.
So gehst du vor
Ärztliche Begründung besorgen
Warum gerade Blüten? Warum sind Extrakte, Dronabinol oder Nabilon für dich nicht gleich geeignet? Welche Vortherapien gab es, mit welchem Ergebnis? Ohne diesen Punkt ist alles Weitere sinnlos.
Ablehnung der Krankenkasse einholen
Schriftlich. Sie belegt, dass keine vorrangige Leistung erbracht wird – das ist der Baustein, an dem sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts alles entscheidet.
Kosten belegen
Verordnung mit Sorte und Monatsmenge, Apothekenpreis oder Kostenvoranschlag, daraus der konkrete Monatsbetrag. Kein Schätzwert.
Antrag beim Jobcenter stellen
Auf Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6. Schriftlich, mit Eingangsbestätigung. Sinnvoll ist der Hilfsantrag, den Antrag bei angenommener Unzuständigkeit nach § 16 SGB I weiterzuleiten.
Bei Ablehnung: Widerspruch und Eilantrag
Der Eilantrag nach § 86b Abs. 2 SGG ist schon ab dem Widerspruch möglich – du musst den Widerspruchsbescheid nicht abwarten. Beides läuft parallel.
Mustervorlage für genau diesen Antrag
Antrag SGB II mit Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6
Formuliert als Antrag auf Leistungen unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs – also genau so, wie er für Aufstockung gestellt werden muss. Mit Abschnitt für Studierende und Azubis. Alle Platzhalter sind grün markiert. Word-Datei zum Bearbeiten, PDF zum Ausdrucken.
Weitere Vorlagen – Widerspruch, Eilantrag, Unterlagen-Checkliste und ein Textbaustein für die ärztliche Bescheinigung – findest du unter Muster & Downloads.
Mustervorlagen für den Antrag
Antrag, Widerspruch und Eilantrag – als Word-Datei zum Bearbeiten und als PDF.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. 420help ist keine Rechtsanwaltskanzlei, keine Behörde und kein medizinischer Leistungserbringer. Die Inhalte ersetzen keine individuelle rechtliche oder medizinische Beratung im Einzelfall. Es werden keine Erfolge zugesagt.