Es betrifft weit mehr Menschen als nur klassische Leistungsbeziehende
Heute habe ich versucht, das Ganze nicht nur aus Sicht von Menschen in der Grundsicherung nach dem SGB II zu betrachten.
Denn die Realität ist viel breiter.
Da sind Arbeitnehmer mit kleinem Einkommen.
Menschen im Krankengeldbezug.
ALG-I-Empfänger.
Selbstständige.
Rentner.
Menschen mit Erwerbsminderungsrente.
Und bei allen stellt sich dieselbe Frage:
Was passiert, wenn zur normalen Lebensführung plötzlich mehrere hundert Euro monatlich für eine medizinisch notwendige Therapie dazukommen?
Dabei wurde deutlich, dass je nach Lebenslage unterschiedliche Systeme zuständig sein können.
Für erwerbsfähige Menschen könnte § 21 Abs. 6 SGB II relevant werden.
Für Menschen im Bereich der Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung könnte § 27a Abs. 4 SGB XII eine Rolle spielen.
Besonders interessant:
Auch ein arbeitender Mensch könnte theoretisch erst durch einen außergewöhnlich hohen medizinischen Bedarf überhaupt ergänzend hilfebedürftig werden.
Das macht das Thema deutlich größer als zunächst gedacht.
— Florian