Die entscheidende Frage
Heute ging es um eine eigentlich simple, aber ziemlich große Frage:
Was passiert mit Cannabispatient, wenn medizinisch notwendige Blüten nicht mehr über die gesetzliche Krankenkasse finanziert werden – die Betroffenen sich die Therapie aber selbst nicht leisten können?
Schnell wurde klar: Nur auf die bisherige Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu schauen, reicht nicht mehr.
Also habe ich begonnen, das Problem aus einer anderen Richtung zu betrachten: dem Existenzsicherungsrecht.
Dabei bin ich insbesondere auf § 21 Abs. 6 SGB II gestoßen. Dort geht es um einen unabweisbaren, besonderen und laufenden Bedarf, der nicht aus dem normalen Regelbedarf gedeckt werden kann.
Die spannende Frage lautet deshalb:
Können medizinisch notwendige Cannabisblüten unter bestimmten Voraussetzungen genau ein solcher Bedarf sein?
Eine fertige Antwort gibt es darauf noch nicht.
Aber genau deshalb lohnt es sich, diese Frage sauber zu prüfen.
— Florian